Teilnahmebedingungen

Wildewasserlauf 2026

Allgemeines

Mit der Anmeldung zum Wildewasserlauf 2026 akzeptieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nachstehenden Teilnahmebedingungen. Die Veranstaltung findet im alpinen Gelände statt und setzt eine entsprechende körperliche Vorbereitung sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Fähigkeiten voraus.


Teilnahmeberechtigung

Startberechtigt sind Personen, die sich gesundheitlich in der Lage fühlen, die Strecke sicher zu absolvieren. Für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.


Eigenverantwortung und Versicherung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Versicherungs­schutz zu verfügen, insbesondere für Unfall-, Kranken-, Rettungs- und Bergungskosten.

Der Alpenverein Schladming sowie alle an der Durchführung beteiligten Organisationen, Vereine, Helferinnen und Helfer übernehmen keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Dies gilt ebenso für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.


Gesundheit und Sicherheit

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie ausreichend trainiert und gesundheitlich fit sind. Alpine Laufveranstaltungen bringen besondere Anforderungen und Risiken mit sich. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer verpflichtet sich daher, das eigene Tempo sowie das Verhalten auf der Strecke den aktuellen Wetter- und Streckenbedingungen anzupassen.

Den Anweisungen des Veranstalters, der Bergrettung, der Streckenposten und aller Sicherheitskräfte ist jederzeit Folge zu leisten. Bei unsportlichem Verhalten oder gesundheitlichen Problemen kann ein Ausschluss vom Rennen erfolgen.


Änderungen im Ablauf

Aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Streckenführungen, Startzeiten kurzfristig anzupassen. Dies kann insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen, behördlichen Vorgaben oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen notwendig werden.

Sollte eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.


Verhalten in der Natur

Der Wildewasserlauf führt durch sensible alpine Natur- und Wandergebiete. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit Umwelt und Natur. Abfälle dürfen ausschließlich in den vorgesehenen Bereichen entsorgt werden.


Foto- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Fotos und Videos aufgenommen. Mit der Teilnahme erklären sich die Läuferinnen und Läufer damit einverstanden, dass dieses Material vom Veranstalter für Berichterstattung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden darf.


Schlussbestimmungen

Mit der erfolgreichen Anmeldung gelten diese Teilnahmebedingungen als gelesen und akzeptiert. Der Veranstalter behält sich organisatorische Änderungen sowie Irrtümer, Satz- und Druckfehler vor.